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Unsere Leistungen

Hilfe im Haushalt:

  • Wohnungsreinigung

  • Wäschepflege

  • Zubereitung von Mahlzeiten

Freizeit & Soziales

  • Gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge

  • Gesellschaft leisten, vorlesen, spielen

  • Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen

u.v.m

  • (Weitere individuelle Leistungen nach Absprache möglich)

Alltagsbegleitung:

  • Einkaufsservice und Botengänge

  • Begleitung zu Ärzten, Ämtern oder Friseur

  • Organisation von Terminen

Unterstützung & Entlastung

  • Betreuung bei Demenz zur Entlastung pflegender Angehöriger

  • Unterstützung bei der Korrespondenz

Informationen zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse

 

Wir möchten, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Viele unserer Betreuungs- und Entlastungsleistungen können über die Pflegekasse finanziert oder bezuschusst werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich und kostenlos.

Die wichtigste Grundlage für eine Kostenübernahme ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung.

Folgende Budgets der Pflegekasse können in der Regel für unsere Leistungen genutzt werden:

 

1. Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

 

Wer hat Anspruch?

Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5.

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Wie hoch ist das Budget?

125 € pro Monat. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30.06. des Folgejahres verbraucht werden.

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Wofür?

Dieses Budget ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit. Unsere Angebote wie Hilfe im Haushalt, Einkaufsservice, Alltagsbegleitung oder soziale Betreuung sind hierfür ideal geeignet.

 

2. Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

 

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, deren Angehörige (oder andere private Pflegepersonen) sie bereits seit mindestens sechs Monaten pflegen.

 

Wie hoch ist das Budget?

Bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr.

 

Wofür?

Wenn Ihre private Pflegeperson eine Auszeit braucht, im Urlaub oder selbst krank ist. Wir können in dieser Zeit Ihre Betreuung stundenweise, tageweise oder wochenweise übernehmen.

 

3. Umwandlung des Pflegesachleistungsbetrags (§ 45a SGB XI)

 

Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegedienste) nicht vollständig ausschöpfen.

Wie hoch ist das Budget?
Bis zu 40 % des jeweiligen Sachleistungsbetrags können monatlich für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote umgewandelt werden.

 

Wofür?
Dies schafft ein zusätzliches, flexibles Guthaben für unsere Unterstützungsleistungen im Alltag.

 

Unser Service für Sie – Wir lassen Sie nicht allein!

 

Das deutsche Pflegesystem kann auf den ersten Blick komplex wirken. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Sie transparent und verständlich durch diesen Prozess zu begleiten.

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  • Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch, welche Leistungen für Sie infrage kommen.

  • Wir helfen Ihnen dabei, die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse zu verstehen.

  • Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Kasse und bei notwendigen Anträgen.

 

Wichtiger Hinweis: Voraussetzung für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsbetrag ist, dass der Anbieter (also die LBN UG) nach dem jeweiligen Landesrecht (in unserem Fall Baden-Württemberg) anerkannt ist. Sprechen Sie uns einfach an – wir informieren Sie gerne über unseren aktuellen Status.

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Diese Informationen dienen als allgemeiner Überblick und ersetzen keine rechtsverbindliche Beratung.

Kontakt

Sagt Ihnen das Angebot zu? Kontaktieren Sie uns für weitere Infos.

Danke für Ihre Nachricht!

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